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SiGeKo
89079 Ulm, Wiblingen Biberacher Straße 101 Tel: 0731-44004 Fax: 0731-9402649

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DENA - NEH im Bestand
Seit 1998 ist die BaustellenVO Gesetz.
Diese verpflichtet den Bauherren, einen geeigneten Koordinator zu bestellen, der die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf den Baustellen überwacht.
Davon befreit sind nur Bauvorhaben, auf denen nur 1 Arbeitgeber (ohne Subunternehmer) tätig ist.
Kommt der Bauherr dieser Pflicht nicht nach, können im Schadensfall hohe Regressforderungen auf Ihn zukommen. (Dem Bauherrn können die Kosten für einen Arbeitsunfall u.U. voll berechnet werden, wenn er keinen SiGeKo beauftragt)

Der SiGeKo soll frühzeitig bestellt werden, damit bereits bei der Planung gefährliche (und teure) Arbeiten erkannt und evtl. vermieden werden können.
Bei vorausschauender Planung können auch gefährliche Instandhaltungsarbeiten, die dann mit teuren Geräten, bzw. mit großem finanziellem Aufwand ausgeführt werden müssen, unter Umständen entfallen.

Die SiGe-Koordination wird persönlich nur für eigene Bauvorhaben ausgeführt.

Der Bauleiter darf auch gleichzeitig SiGeKo sein. In diesem Fall ist der Aufwand geringer und dadurch kostengünstger.